31. Respekt virun den Déieren

31. Respekt virun den Déieren

Der Mensch hat gegenüber den ihm anvertrauten Tier, als von ihm abhängigen Lebewesen, eine ethische Verantwortung. In der Realität wird er dieser Verantwortung jedoch sehr oft nicht gerecht. In unserer materialistisch geprägten Gesellschaft werden Tiere allzu oft als bloße Ware angesehen und in der Wirtschaft, als Produktionsfaktor, einem reinen Kosten-Nutzen-Denken unterworfen. Dies führt zu unzähligen Situationen von Tierquälerei, sei es bei Tierversuchen, Tiertransporten oder Massentierhaltung.

Die ADR ist der Auffassung, dass der rechtliche Status von Tieren neu definiert werden sollte. Den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich zufolge, scheint es angebracht für Tiere einen eigenen Rechtsstatus zu schaffen, der sie deutlicher von „beweglichen Gütern“ unterscheidet und ihren Schutz erleichtert. Demzufolge sollen auch die bestehenden Tierschutzgesetze überprüft und den neuesten Erfordernissen angepasst werden.

Die ADR wird empfehlen, dass die Werbeindustrie keine Produkte oder Veranstaltungen anpreist, die in Luxemburg verboten sind.

Vor allem die europäische Agrarpolitik hat auf manchen Gebieten zu Formen der Massentierhaltung geführt, die nicht als artgerecht angesehen werden können. Dies betrifft z.B. die Geflügel- und Schweinehaltung. Bei den längeren Tiertransporten, besonders im Transitverkehr, ist durch regelmäßige Kontrollen darauf zu achten, dass die europäischen Tierschutzvorschriften respektiert werden. Immer noch werden unzählige Tiere in Tierversuchen gequält, obschon es heute zum Teil alternative Testverfahren gibt, die schneller und sicherer sind.

Das Tierschutzgesetz vermag diesen Zuständen nur zum Teil Einhalt zu gebieten. Die ADR begrüßt daher dass ihre Forderung erfüllt worden ist: der Tierschutz ist endlich in der Verfassung verankert worden (Art. 11 Bis). Die ADR wird sich für adäquate Strafen für Tierquälerei im Strafgesetzbuch einsetzen. Auch das Aussetzen von Tieren aus Bequemlichkeitsgründen in den Sommermonaten soll geahndet werden.

Es wird eine Kennzeichnungspflicht für Halal-und Kosherprodukte eingeführt.

Die Jagd gehört zu unseren Traditionen und unserem Kulturgut und stellt im ländlichen Raum auch einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor dar. Die Jagd ist dabei so zu organisieren, dass sie prioritär die Biodiversität respektiert und fördert und dafür sorgt, dass die Wilddichte in Einklang mit der Reviergröße und der vorhandenen natürlichen Äsung steht.

Die ADR hat als einzige Partei gegen das 2011 eingeführte, neue Jagdgesetz gestimmt.

Im Licht der bisher gemachten Erfahrungen sollte dieses Gesetz auch neu überarbeitet werden. Die ADR betont, dass die Jagd im öffentlichen Interesse ist und dass sie zur Krankheitsverhinderung beiträgt. Die ADR ist für die Erhaltung des heimischen Wildbestandes als Teil der Biodiversität und setzt sich auch für Ruhezonen in den Wäldern ein. In Notstandszeiten soll die Fütterung möglich sein um Wildschaden zu vermeiden.

Unverantwortlich handelnde Revierpächter und Jäger, die gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen (z.B. Bedrohung anderer Naturnutzer, Schonzeitvergehen, unverantwortlicher Umgang mit Waffen) sind entsprechend zu bestrafen, u.a. auch durch den zeitweisen Entzug der Jagderlaubnis.

Der Abschuss von Haustieren auch jenseits eines Radius von 300 Metern des letzten Hauses ist zu verbieten. Treibjagden müssen so organisiert werden, dass andere Naturnutzer nicht zu Schaden kommen können. Es muss eine Beschilderungspflicht eingeführt werden und die Bevölkerung muss mindestens acht Tage im Voraus mittels Informationstafeln an den Waldwegen über den Jagdtermin informiert werden. Während der Treibjagd sollte auch das Betreten des betreffenden Gebietes untersagt werden, um Unfälle zu vermeiden.

Die ADR ist der Ansicht dass das „Muppegesetz“ verbesserungswürdig ist. Mit Sicherheit ist der Gesetzgeber in der Pflicht, Regelungen vorzugeben um Menschen und besonders Kinder gegenüber Hunden zu schützen. Weiter begrüßt die ADR die Maßnahme, dass Hunde registriert und mit einem elektronischen Chip ausgestattet werden müssen, was das Aussetzen von Tieren, z.B. in der Ferienzeit, wahrscheinlich stark eingrenzen wird. Das muss aber stark nachgebessert werden um den bürokratischen und administrativen Aufwand zu verringern.

Die ADR ist gegen Schlachtverfahren, bei denen Tiere unnötig leiden, wie z.B. das Schächten oder rituelle Schlachtungen. Wir werden Tierversuche dort verbieten, wo sie durch andere Verfahren ersetzt werden können. Unumgängliche Tierversuche müssen unter bestmöglichen Bedingungen für die Testtiere durchgeführt werden. Wir werden die Strafen für Tierquäler verschärfen.

Wir sind grundsätzlich gegen Genmanipulationen an Tieren, wenn nicht klar erwiesen ist, dass sie dem Menschen im medizinischen Bereich von Vorteil sind.

Die ADR wird sich auf EU-Ebene für Maßnahmen einsetzen, die bewirken, dass die bestehenden Regeln für Lebendviehtransporte respektiert werden. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen und harte Bestrafung bei Zuwiderhandlungen. Wir wollen, dass Schlachtviehtransporte über weite Distanzen möglichst vermieden werden, d.h. die Tiere sollten prinzipiell in den nächstgelegenen Schlachthöfen fachgerecht geschlachtet werden.

In den Schulkantinen oder anderen öffentlichen Restaurants wird die ADR einführen, dass stets ein Fleisch- oder Fischgericht angeboten wird und als Alternative ein vegetarisches Menü im Angebot ist. Verschiedene Fleischangebote für Menschen unterschiedlicher Religionen wird es daher nicht mehr geben.

Die ADR wird ebenfalls die Regeln zur Tierhaltung verschärfen. Die Haltung von Tieren, die Menschen gefährlich sein können, wie z.B. Würgeschlangen, giftige Schlangen, Raubkatzen oder Giftspinnen u. Ä. soll meldepflichtig sein. Tierhalter brauchen einen Qualifikationsnachweis und die Haltungsbedingungen müssen die Sicherheit garantieren.

Tierheime sowie Stationen zur Aufnahme verletzter Tiere werden großzügig unterstützt. Die ADR legt ebenfalls Wert auf einen gut funktionierenden veterinärmedizinischen Notdienst und hofft auf eine baldige Verabschiedung des diesbezüglichen Gesetzesprojekts.

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