19. Eng Uni viru groussen Erausfuerderungen

19. Eng Uni viru groussen Erausfuerderungen

Nach nun fast zehnjähriger Existenz muss die Universität Luxemburg Bilanz ziehen und sich für ihre zukünftigen Herausforderungen vorbereiten. Sie ist ein wichtiger Baustein in der zukünftigen Entwicklung unseres Landes, sowohl was die Forschung als auch was die Lehrtätigkeit anbelangt. Daher wird die ADR die Universität weiter unterstützen. Der teilweise Umzug nach Esch-Belval wird sicherlich in den nächsten Jahren sehr viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen.

Um es der Universität zu ermöglichen, in größerer Autonomie zu arbeiten, besonders auch in finanzieller Hinsicht, will die ADR das Hochschulgesetz überarbeiten.

Die Hochschulpolitik der ADR lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die Universität Luxemburg soll eine hochwertige und mehrsprachige Universität sein, die  sich auf Mathematik, Natur- und Ingenieurswissenschaften konzentriert. Daneben sollen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sprachen, insbesondere Luxemburgistik und klassische Philologie, sowie die Ausbildung der Lehrer eine Priorität genießen.

Bei der angewandten Forschung sollen die Interessen der luxemburgischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung sein.

Es darf an der Universität keinen luxemburgischen Provinzialismus geben. Die Universität muss weltoffen, konkurrenzfähig, leistungsorientiert und ehrgeizig sein.

Qualitätssicherung und weitere Verbesserung von Lehre und Forschung

Die Berufung der Professoren muss ausschließlich auf nachvollziehbaren Qualitätskriterien beruhen. Die Universität muss eine größere Autonomie bei der Festlegung und Gestaltung der Entlohnung erhalten. Die Arbeitsbedingungen für Professoren und Forscher müssen den internationalen Standards entsprechen. Die Neufassung des Hochschulgesetzes muss gegebenenfalls auch arbeitsrechtliche Anpassungen vorsehen.

Die materielle Absicherung der Forscher muss so gestaltet sein, dass sie für ihre wichtige Arbeit die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden.

Die Universität hat über klare deontologische Regeln dafür zu sorgen, dass jede Art von Unehrlichkeit, Titelerschleichung, Plagiat u.Ä., zum sofortigen Ausschluss von der Universität und zur Aberkennung aller durch Unehrlichkeit erworbenen Titel, Ehren oder Vorteile führt.

Die Universität sollte an der Berufsorientierungspolitik in größerem Maß beteiligt werden. Die angehenden Studenten sollten ein möglichst genaues Bild von dem haben, was sie an der Universität erwartet, um Enttäuschungen und frühzeitigen Studienabgängen entgegenzuwirken. Die ADR tritt für eine verstärkte Zusammenarbeit des CEDIES (Dokumentations- und Informationszentrum für Hochschulstudien) mit der „Maison de l’orientation“ ein, sowie für frühzeitige Informationsangebote und „Schnupperkurse“ für Primaner an der Universität.

Um die Zahl der Studienabbrecher zu verkleinern und die Qualität der Lehre zu sichern ist die ADR auch mit Motivationsprüfungen oder objektiven Aufnahmekriterien für angehende Studenten einverstanden. Quoten jeglicher Art lehnt sie ab.

Effiziente und schlanke Führung statt Räteuniversität

Die Universität soll nicht an Gremien ersticken. Die Führung und Verantwortung für die Universität soll in den Händen des Rektorats liegen. Die Struktur der Universität soll einfach und hierarchisch klar strukturiert sein. Beratende Gremien und Vertretungen von Personal und Studentenschaft gehören zu jeder Universität.

Finanzielle Absicherung

Die ADR sieht in der dauerhaften, finanziellen Absicherung der Universität eine Aufgabe der Politik. Gleichzeitig muss die Universität sich verstärkt um Eigenmittel und Forschungsaufträge bemühen.

Die Erhöhung der Einschreibegebühren erscheint der ADR hierzu nicht der geeignete Weg zu sein.

Größere Unabhängigkeit von der Regierung

Die ADR sieht mit einer gewissen Sorge, dass die Universität in einigen Bereichen in einem sehr engen Naheverhältnis zur Regierung steht. Eine solche Zusammenarbeit darf niemals auf Kosten der akademischen Unabhängigkeit der Universität geschehen. Besonders im pädagogischen Bereich gilt es zunehmenden Verflechtungen entgegenzutreten. Eine Regierung darf die Universität nicht als den verlängerten Arm der Verwaltung ansehen.

Synergien mit den nationalen Forschungsinstituten und Museen

Die ADR sieht die Universität als festen und wichtigen Bestandteil der Forschungslandschaft in Luxemburg. Sie muss mit anderen nationalen Instituten zusammenarbeiten, wie z.B. den CRP, Synergien herstellen  und hierbei Überschneidungen vermeiden.

Die ADR würde es begrüßen, wenn die Universität Initiativen wie z.B. Jugend forscht aktiv mit betreute.

Unterstützung der luxemburgischen Wirtschaft

Die Universität muss für die luxemburgische Wirtschaft, Industrie und den Finanzplatz ein offener und wertvoller Ansprechpartner sein. Die weitere Entwicklung der Luxembourg School of Finance, des Master „Entrepreneurship and Innovation“ sowie des „Bachelor professionnel en ingéniérie“ spielen hierbei eine besondere Rolle.

Angewandte Forschung in Zusammenarbeit mit den Betrieben und im Interesse der Wirtschaft soll ebenfalls eine hohe Priorität genießen.

Im Umfeld der Universität und der staatlichen Forschungszentren sollen Startzentren für junge und kreative Unternehmen gefördert werden.

Verstärkte internationale Zusammenarbeit

Die ADR unterstreicht den internationalen Charakter der Universität Luxemburg. Um ausländischen Studenten den Zugang zu erleichtern, ist eine Visa- und Arbeitsrechtspolitik notwendig, die es z.B. auch Studenten aus Asien oder Afrika ermöglicht in Luxemburg zu studieren.

Die ADR wird die Universität bei ihren Bemühungen weitere internationale Partner zu finden und sich international verstärkt vorstellen zu können tatkräftig unterstützen.

Staatliche Ausgaben für Studenten aus weniger entwickelten Ländern sollen, gemäß den OECD-Regeln, der Entwicklungshilfe zugerechnet werden.

Ansiedlung ausländischer Universitäten und Forschungsinstitute in Luxemburg

Die ADR begrüßt die Präsenz ausländischer Universtäten und Institute in Luxemburg, wie z.B. das neue Max-Planck-Institut für Verfahrensrecht, und wird sich verstärkt für die Ansiedlung ausländischer Universitäten und Forschungszentren in Luxemburg einsetzen.

Weitere akademische Schwerpunkte

Die ADR tritt dafür ein, dass die Universität sich besonders in die folgenden Richtungen weiterentwickelt:

Schaffung einer Grundausbildung in Medizin (2 Semester) die den Zugang zu weiterführenden Medizinstudien im Ausland erleichtert ;

Verbesserung der Luxemburgistik

Die ADR legt großen Wert auf die Erforschung und Förderung der luxemburgischen Sprache. Luxemburgisch sollte auf der Uni nur von Lehrkräften gelehrt werden, die Luxemburgisch als Muttersprache beherrschen oder über profunde Luxemburgisch-Kenntnisse verfügen.

Aufwertung der klassischen Philologie

Die ADR teilt nicht die Auffassung nach der die Universität Luxemburg auf die klassische Philologie verzichten sollte. Ganz im Gegenteil ist sie der Überzeugung, dass insbesondere das Studium von Latein und Altgriechisch an jede Universität gehört und sogar, wie auch das Studium der Philosophie, besonders gefördert werden sollen.

Die Präsenz einer ernst zu nehmenden Abteilung für klassische Philologie ist ein unverzichtbares Wesensmerkmal für eine Universität mit Qualitätsanspruch.

Europarecht

Die Universität soll unter anderem ihre europapolitische Ausrichtung stärken, insbesondere im Bereich des europäischen Rechts, des europäischen Wirtschaftsrechts und der Integrationsgeschichte. In diesem Bereich bietet sich die Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen in Luxemburg, sowie mit Forschungseinrichtungen wie z.B. dem Centre virtuel de la  connaissance sur l’Europe (CVCE) an.

Mehr „harte“ Wissenschaften (MINT-Fächer)

Die ADR tritt dafür ein, dass besonders die Mathematik, die Informatik, die Naturwissenschaften und die Ingenieurswissenschaften progressiv ausgebaut werden. Hingegen sind die Sozialwissenschaften in den letzten Jahren deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Publizierte oder derzeit laufende Studien können kaum überzeugen. Die ADR tritt deshalb dafür ein, die Fakultät für Sprachwissenschaften und Literatur, Geisteswissenschaften, Kunst und Erziehungswissenschaften einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Im Bereich der Naturwissenschaften sollte die Universität nicht nur angewandte Forschung betreiben, sondern progressiv auch in die Grundlagenforschung einsteigen. Die ADR wird eine Beteiligung der Universität Luxemburg an europäischer Grundlagenforschung unterstützen.

Die Ausbildung der Grundschullehrer (Bachelor en sciences de l’éducation) soll praxisbezogener werden. Alle Grundschullehrer müssen intensive Kurse in deutscher und französischer Grammatik erfolgreich bestehen um die Versäumnisse des heutigen Sekundarunterrichts wettzumachen. Um das Modell eines „universellen“ Grundschullehrers erhalten zu können, müssen diese verstärkt auf den Sport-, den Schwimm- und den Musikunterricht vorbereitet werden.

Studentisches Leben

Begleitend muss die Politik auch den vermehrten Bau von Studentenwohnungen unterstützen.

Die ADR ist dafür billige Sondertarife für Studenten beim öffentlichen Transport und bei kulturellen Veranstaltungen vorzusehen.

Die Regeln für freie Hörer sind möglichst liberal zu gestalten.

Das Kulturangebot in Luxemburg und Esch-Alzette soll der Anwesenheit der Professoren und Studenten in Qualität und Menge entgegenkommen.

Bibliothek

Die Universitätsbibliothek ist neben der Nationalbibliothek die wichtigste Bibliothek des Landes. Die ADR wird besonderen Wert auf eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit der beiden Institutionen legen.

Sie wird ebenfalls einen größtmöglichen Zugang des allgemeinen Publikums zur Universitätsbibliothek befürworten, unter der selbstverständlichen Bedingung, dass dies den akademischen Betrieb in keiner Weise stören darf.

Beseitigung der Diskriminierung luxemburgischer Studenten im Ausland

Die ADR erkennt einen dringenden Handlungsbedarf für die luxemburgische Diplomatie in der möglichst weitgehenden Beseitigung von Zulassungsbeschränkungen an ausländischen Universitäten und Hochschulen aufgrund der Staatsbürgerschaft. Selbstverständlich können Institutionen des Hochschulwesens Zulassungsbeschränkungen aufgrund des Leistungs- und Bildungsniveaus der angehenden Studenten sowie der Anzahl der verfügbaren Studienplätze einführen. Sollten aber Einschränkungen gegenüber luxemburgischen Staatsbürgern allein aufgrund der Nationalität bestehen, so soll die Gegenseitigkeit gelten.

Finanzielle Unterstützung für Studenten

Die ADR ruft in Erinnerung, dass die EU im Bereich der Hochschulpolitik keine eigenen Kompetenzen hat. Das 2013 vom EuGH gefällte präjudizielle Urteil in Sachen Studienbeihilfen über den Umweg der Niederlassungsfreiheit ist ein weiteres Beispiel für die ständige Kompetenzenüberschreitung europäischer Institutionen zu Lasten der Mitgliedsstaaten.

Im Bereich der Studienbeihilfen ist die ADR der Auffassung, dass die globalen Leistungen für die Studenten nicht verringert werden dürfen. Die ADR hält auch an der bisherigen Lösung fest, in dem Sinne, dass es sowohl Stipendien als auch Kredite geben soll. Die Fristen für die Rückzahlung von Krediten sollen verlängert werden um der aktuellen Tendenz in Richtung Verringerung der Anfangsgehälter Rechnung zu tragen.

Die Neuordnung der Studienbeihilfen darf auf keinen Fall die luxemburgischen Studenten gegenüber anderen benachteiligen, egal ob sie in Luxemburg oder im Ausland leben. Anlässlich der jetzt erfolgenden Neuordnung der Studienbeihilfen müssen bei den im Ausland lebenden Studenten deren nationale Zuwendungen, wie z.B. Bafög, Kindergeld usw. vollumfänglich angerechnet werden.

Studenten, die im Ausland leben und nicht berechtigt sind Studienbeihilfen oder Kredite in Luxemburg zu bekommen, sollen weiterhin bis zum Alter von 26 Jahren Kindergeld beziehen, solange sie studieren und ein Elternteil in Luxembourg arbeitet. Sollten sie im Ausland Studienbeihilfen bekommen, bekommen sie kein Kindergeld mehr in Luxemburg.

Bei der Festlegung der Höhe der Studienbeihilfen soll verstärkt auf die wirklichen Bedürfnisse geachtet werden. Die Höhe der Einschreibegebühren und die Lebenshaltungskosten variieren erheblich von Land zu Land. Daneben sollen auch soziale Kriterien stärker berücksichtigt werden.

 

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