Durch unentwegten Einsatz für Rentengerechtigkeit haben wir ein deutlich besseres und gerechteres System der Altersversorgung durchgesetzt. Wir werden uns auch weiterhin für Rentengerechtigkeit und den Lebensstandard sichernde Renten einsetzen. Wir verstehen Renten nicht als Sozialleistung, sondern als gerechtes Entgelt für die entsprechende Lebensarbeitsleistung.

Zehn Jahre nach der erfolgreichen Gründung der ADR im Jahre 1989 wurden ab 1999 die großen Ziele für Rentengerechtigkeit erreicht. In diesem Zeitraum von 10 Jahren wurden im Privatsektor die Renten massiv erhöht, die Hungerrenten größtenteils abgeschafft und im öffentlichen Sektor wurde ab dem 1. Januar 1999 das beitragsbezogene Rentensystem für Neueinstellungen (ähnlich dem Privatsektor) eingeführt. Ab diesem Datum gibt es für den privaten wie den öffentlichen Sektor einheitliche Beiträge und eine einheitliche Rentenanpassung (Ajustement) alle 2 Jahre.

Außerdem wurde die von der ADR über Jahre geforderte „Mammerent“ ab dem 1 Juli 2007 eingeführt. Desweiteren wurden durch Gesetz vom 6. Mai 2004 die Reserven langfristiger und besser angelegt, so wie von der ADR seit 1997 verlangt. Für die ADR wird in Zukunft die langfristige Absicherung beider Rentensysteme in allen Überlegungen Vorrang haben.

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